Der Kirchen-Taler
Kollekte bei Kirchenbesuch steuerlich absetzbar
Wie? Nach dem Euro schon wieder eine neue Währungseinheit oder gar eine Steuervorschrift, mit der der Staat uns ans Portemonnaie will? Nein, ganz im Gegenteil! Die Bad Nauheimer Kirchengemeinde hat eine Möglichkeit gefunden, bei der die Kollekte beim sonntäglichen Kirchenbesuch auch von der Steuer abgesetzt werden kann. Der/die Gottesdienstbesucher/in, der/die seither eine Münze oder einen Geldschein für karitative Zwecke in den Opferstock warf, spendete seither diesen Betrag ohne jeglichen persönlichen steuerlichen Vorteil.
Es besteht die Möglichkeit, beim Gemeindebüro an der Wilhelmskirche Bad Nauheimer Kirchen-Taler in einer Stückelung von Euro 10,-, Euro 5,-, Euro 2,- oder Euro 1 ,- für einen Mindestbetrag von Euro 20,-- zu erwerben.
Im Gegenzug erhalten Sie daraufhin eine Zuwendungs-Bestätigung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes, die dann bei der Steuererklärung als Spende geltend gemacht werden kann. Bei künftigen Kirchenbesuchen bietet sich so die Möglichkeit, statt Bargeld den Bad Nauheimer Kirchen-Taler in der gewünschten Höhe als Kollekte einzusetzen. Da die Laufzeit des Talers nicht begrenzt ist - auch nicht ans Kalenderjahr des Erwerbs gebunden! – hoffen wir, dass die Gemeinde regen Gebrauch vom nur mit Steuervorteilen verbundenen Kirchen-Taler macht.